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Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst – Thüringen

Freistaat Thüringen, Ministerium für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten · Land Thüringen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per Post

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Das Land Thüringen fördert Projekte in den Bereichen Musik, Gesang, Theater, Literatur, bildende Kunst und Soziokultur.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind freie Träger der Kulturarbeit, Kulturvereine und -verbände sowie Kirchengemeinden.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, verband, kirchengemeinde, Initiativen ohne Rechtsform
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Projektförderung als Teil- oder Fehlbedarfsfinanzierung, in begründeten Ausnahmefällen Vollfinanzierung.
Ganzen Text zeigenAntragsfrist jährlich 31.03.
So stellt ihr den Antrag
Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Aktueller Nachweis der Rechtsfähigkeit (z. B. Vereinsregisterauszug oder Vollmacht)
Träger
Freistaat Thüringen, Ministerium für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

Weitere Programme für Kultur & Musik

Weitere Programme für Kultur & Musik →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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