Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst – Thüringen
Freistaat Thüringen, Ministerium für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten · Land Thüringen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Das Land Thüringen fördert Projekte in den Bereichen Musik, Gesang, Theater, Literatur, bildende Kunst und Soziokultur.
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Antragsberechtigt sind freie Träger der Kulturarbeit, Kulturvereine und -verbände sowie Kirchengemeinden. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband, kirchengemeinde, Initiativen ohne Rechtsform
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Projektförderung als Teil- oder Fehlbedarfsfinanzierung, in begründeten Ausnahmefällen Vollfinanzierung.
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Antragsfrist jährlich 31.03. - So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Aktueller Nachweis der Rechtsfähigkeit (z. B. Vereinsregisterauszug oder Vollmacht)
- Träger
- Freistaat Thüringen, Ministerium für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.