Richtlinien für die Sportförderung in Bremen (Zuwendungen für den Amateursport)
Freie Hansestadt Bremen · Land Bremen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Rechtsgrundlage der Freien Hansestadt Bremen für Zuwendungen (insbesondere Zuschüsse) an anerkannte bremische Träger des Sports im Amateurbereich.
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Umfasst u. a. Zuschüsse zu Sportprogrammen für Nichtmitglieder, zur Teilnahme an überregionalen/nationalen/internationalen Meisterschaften, zur Durchführung überregionaler Veranstaltungen in Bremen, zur Beschaffung von Sportgeräten, zu Neu-/Aus-/Umbau und Renovierung sowie Bewirtschaftung vereinseigener Sportstätten, zum Behindertensport und zur Schwimmsportförderung. Kein Rechtsanspruch; Entscheidung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Sportvereine, Dachverbände
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Dauerhafte Richtlinie, in Kraft seit 01.01.2016 (Fassung vom 04.11.2015); laut Transparenzportal Bremen (Anzeige-Stand 16.07.2026) weiterhin gültig, keine neuere Fassung bekannt.
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Laut sportamt.bremen.de aktuell zwei Antragstermine pro Jahr: bis 31.01. (erste Tranche) und bis 31.07. (zweite Tranche), Anträge jeweils vor Beginn der jeweiligen Maßnahme. - Diese Nachweise braucht ihr
- Antrag auf Bezuschussung für eine sportförderungswürdige Maßnahme (Formular Sportamt Bremen)
- 3 Kostenvoranschläge
- Erklärung zu Landesmindestlohn und Datenschutz
- Rechtsmittelverzicht und Mittelabruf
- Träger
- Freie Hansestadt Bremen — Der Senator für Inneres und Sport (Stabsreferat Sport / Sportamt Bremen).
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Richtlinie am 04.11.2015 unterzeichnet von der damaligen Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport; die Sport-Zuständigkeit wurde seither umressortiert.
Weitere Programme für Sport & Bewegung
Sonderfonds 'Integration durch Sport'
Deutscher Olympischer Sportbund · Bund
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Bundesprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Bundeskanzleramt · Bund
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DFB-Stiftung Sepp Herberger — Förderung Ehrenamt, Bildung & Soziales sowie Handicap-Fußball
DFB-Stiftung Sepp Herberger · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.