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Richtlinien für die Sportförderung in Bremen (Zuwendungen für den Amateursport)

Freie Hansestadt Bremen · Land Bremen

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Was gefördert wird

Wofür
Rechtsgrundlage der Freien Hansestadt Bremen für Zuwendungen (insbesondere Zuschüsse) an anerkannte bremische Träger des Sports im Amateurbereich.
Ganzen Text zeigenUmfasst u. a. Zuschüsse zu Sportprogrammen für Nichtmitglieder, zur Teilnahme an überregionalen/nationalen/internationalen Meisterschaften, zur Durchführung überregionaler Veranstaltungen in Bremen, zur Beschaffung von Sportgeräten, zu Neu-/Aus-/Umbau und Renovierung sowie Bewirtschaftung vereinseigener Sportstätten, zum Behindertensport und zur Schwimmsportförderung. Kein Rechtsanspruch; Entscheidung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Sportvereine, Dachverbände
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Dauerhafte Richtlinie, in Kraft seit 01.01.2016 (Fassung vom 04.11.2015); laut Transparenzportal Bremen (Anzeige-Stand 16.07.2026) weiterhin gültig, keine neuere Fassung bekannt.
Ganzen Text zeigenLaut sportamt.bremen.de aktuell zwei Antragstermine pro Jahr: bis 31.01. (erste Tranche) und bis 31.07. (zweite Tranche), Anträge jeweils vor Beginn der jeweiligen Maßnahme.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Antrag auf Bezuschussung für eine sportförderungswürdige Maßnahme (Formular Sportamt Bremen)
  • 3 Kostenvoranschläge
  • Erklärung zu Landesmindestlohn und Datenschutz
  • Rechtsmittelverzicht und Mittelabruf
Träger
Freie Hansestadt Bremen — Der Senator für Inneres und Sport (Stabsreferat Sport / Sportamt Bremen).
Ganzen Text zeigenRichtlinie am 04.11.2015 unterzeichnet von der damaligen Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport; die Sport-Zuständigkeit wurde seither umressortiert.

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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