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SeLA – Anschubfinanzierung für Nachbarschaftshilfen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales · Land Bayern

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Im Rahmen des bayerischen Programms „Selbstbestimmt Leben im Alter" (SeLA) bezuschusst das Sozialministerium den Aufbau ehrenamtlich getragener Nachbarschaftshilfen.
Ganzen Text zeigenVereine, Initiativen, Kommunen und Wohnungsunternehmen können den Antrag stellen. Die Anschubfinanzierung deckt je nach Vorhabenart einen Teil der Kosten für maximal zwei Jahre, danach ist eine Anschlussfinanzierung nötig.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, Kommunen
Wie viel
10.000 € bis 80.000 €
Förderquote
bis zu 90 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Anschubfinanzierung für maximal zwei Jahre; Antrag vor Maßnahmenbeginn, vier feste Jahresfristen (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.).
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. Trägerschaft
  • Konzept/Kostenplan der Nachbarschaftshilfe
Träger
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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