SeLA – Anschubfinanzierung für Nachbarschaftshilfen
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales · Land Bayern
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Im Rahmen des bayerischen Programms „Selbstbestimmt Leben im Alter" (SeLA) bezuschusst das Sozialministerium den Aufbau ehrenamtlich getragener Nachbarschaftshilfen.
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Vereine, Initiativen, Kommunen und Wohnungsunternehmen können den Antrag stellen. Die Anschubfinanzierung deckt je nach Vorhabenart einen Teil der Kosten für maximal zwei Jahre, danach ist eine Anschlussfinanzierung nötig. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, Kommunen
- Wie viel
- 10.000 € bis 80.000 €
- Förderquote
- bis zu 90 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Anschubfinanzierung für maximal zwei Jahre; Antrag vor Maßnahmenbeginn, vier feste Jahresfristen (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.).
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. Trägerschaft
- Konzept/Kostenplan der Nachbarschaftshilfe
- Träger
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.