Selbsthilfeförderung (Betriebskosten) Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz · Land Rheinland-Pfalz
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Was gefördert wird
- Wofür
- Rheinland-Pfalz fördert über das Sozialministerium (MSAGD) die Betriebskosten eingetragener Selbsthilfevereine im Gesundheitsbereich – etwa Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen, Publikationen, Miete und Nebenkosten.
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Personalkosten sind ausdrücklich nicht förderfähig, auch nicht für ehrenamtlich Tätige. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuschuss
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis als eingetragener Selbsthilfeverein
- Kostenplan (ohne Personalkosten)
- Träger
- Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD)
Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.