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Selbsthilfeförderung (Betriebskosten) Rheinland-Pfalz

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz · Land Rheinland-Pfalz

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Was gefördert wird

Wofür
Rheinland-Pfalz fördert über das Sozialministerium (MSAGD) die Betriebskosten eingetragener Selbsthilfevereine im Gesundheitsbereich – etwa Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen, Publikationen, Miete und Nebenkosten.
Ganzen Text zeigenPersonalkosten sind ausdrücklich nicht förderfähig, auch nicht für ehrenamtlich Tätige.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine
Förderart
Zuschuss
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis als eingetragener Selbsthilfeverein
  • Kostenplan (ohne Personalkosten)
Träger
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD)

Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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