Sportanlagenförderung Rheinland-Pfalz (VV-Sportanlagenförderung) — Bau, Sanierung und Erweiterung von Sportanlagen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Investive Landesförderung für notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von Sportanlagen (Sporthallen, Sportplätze, Hallen-/Freibäder, Sondersportanlagen, generationenübergreifende Sportfunktionsanlagen u.a.), auch für gemeinnützige Sportverbände und -vereine als nicht-kommunale Träger.
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Für kleinere bauliche Vereinsmaßnahmen (Erweiterungen, Verbesserungen, Renovierungen) existiert ein vereinfachtes Sonderprogramm, das über die regionalen Sportbünde abgewickelt wird. Ab Förderjahr 2025 gelten laut Rundschreiben der Staatssekretärin (MdI) vom 18.11.2024 angehobene Fördersätze/Schwellenwerte: reguläre Förderquote 40%→50%, Schwimmbäder 30%→50%, Deckelung 3 Mio.→4 Mio. EUR (Frei-/Naturbäder max. 2 Mio. EUR), Bundesstützpunkte/Landesleistungszentren bis zu 60%. - Wer kann beantragen
- Sportvereine, eingetragene Vereine, Kommunen
- Wie viel
- bis 4.000.000 €
- Förderquote
- bis zu 50 % der Kosten
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- VV vom 10.12.2015 textlich weiterhin gültig (Aktualitäts-Check 2026-07-10: keine Neufassung veröffentlicht); Kostenrichtwerte, Fördersätze und Schwellenwerte angehoben ab Förderjahr 2025 durch Rundschreiben der Staatssekretärin vom 18.11.2024 (im Vorgriff auf eine geplante, noch nicht veröffentlichte Novellierung).
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Jährliches Verfahren: Projektanmeldung durch Bauträger bis 1. Februar über die Gemeinde/Kreisverwaltung, vollständige Anträge über Landkreise/kreisfreie Städte an die ADD möglichst bis 15. November für das Folgejahr. - Antragsstelle
- Kleinere bauliche Vereinsmaßnahmen bis 100.000 EUR Investitionsvolumen: Antragstellung über den zuständigen regionalen Sportbund (Rheinland/Pfalz/Rheinhessen), der die Anträge prüft, bündelt und dem Landessportbund für die Prioritätenliste zuleitet.
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Größere Vorhaben laufen über die Gemeinde-/Kreisverwaltung und die ADD. - Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Vereinfachte laufende Einnahmen-/Ausgabenrechnung
- Übersicht über Vermögen und Schulden
- Nachweis, wie Eigenmittel/Eigenleistungen aufgebracht werden
- Nachweis Grundstückseigentum, Erbbaurecht oder Pacht-/Mietvertrag
- Träger
- Land Rheinland-Pfalz (Ministerium des Innern und für Sport), Bewilligung über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD); für kleinere Vereinsmaßnahmen bis 100.000 EUR Investitionsvolumen Sonderprogramm über Landessportbund/regionale Sportbünde
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.