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Sportförderdarlehen des Landessportbundes Bremen und des Bremer Fußball-Verbandes

Landessportbund Bremen und Bremer Fußball-Verband · Land Bremen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Zinslose Darlehen des gemeinsamen Sportförderungsausschusses (LSB Bremen und Bremer Fußball-Verband) an Mitgliedsvereine des LSB Bremen, vorrangig für Baumaßnahmen (Neubau/Reparatur von Sportanlagen) sowie den Kauf langlebiger Sportgeräte.
Ganzen Text zeigenBei vertragsgemäßer Rückzahlung wird ein Teil des Darlehens (20 %, max. 1.000 €) in einen Zuschuss umgewandelt.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Sportvereine
Förderquote
bis zu 80 % der Kosten
Zeitraum
Dauerhaft eingerichtetes Darlehensprogramm, Antragstellung laufend möglich, muss aber vor Beginn der Investitionsmaßnahme erfolgen.
Ganzen Text zeigenStand der Richtlinie: 08.09.2025.
Antragsstelle
Anträge sind an den Sportförderungsausschuss des Landessportbundes Bremen und des Bremer Fußball-Verbandes zu richten (Hutfilterstr. 16-18, 28195 Bremen; Finanzen@lsb-bremen.de) — nicht direkt an eine Landesbehörde.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Antragsformular des Sportförderungsausschusses
  • Kurzbeschreibung des Investitionsvorhabens
  • Jahresabschluss des Vorjahres
  • Haushaltsplan des aktuellen Jahres
  • Angebote/Kostenvoranschläge zum Vorhaben
Träger
Landessportbund Bremen und Bremer Fußball-Verband (gemeinsamer Sportförderungsausschuss)

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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