Sportförderdarlehen des Landessportbundes Bremen und des Bremer Fußball-Verbandes
Landessportbund Bremen und Bremer Fußball-Verband · Land Bremen
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Zinslose Darlehen des gemeinsamen Sportförderungsausschusses (LSB Bremen und Bremer Fußball-Verband) an Mitgliedsvereine des LSB Bremen, vorrangig für Baumaßnahmen (Neubau/Reparatur von Sportanlagen) sowie den Kauf langlebiger Sportgeräte.
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Bei vertragsgemäßer Rückzahlung wird ein Teil des Darlehens (20 %, max. 1.000 €) in einen Zuschuss umgewandelt. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Sportvereine
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Zeitraum
- Dauerhaft eingerichtetes Darlehensprogramm, Antragstellung laufend möglich, muss aber vor Beginn der Investitionsmaßnahme erfolgen.
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Stand der Richtlinie: 08.09.2025. - Antragsstelle
- Anträge sind an den Sportförderungsausschuss des Landessportbundes Bremen und des Bremer Fußball-Verbandes zu richten (Hutfilterstr. 16-18, 28195 Bremen; Finanzen@lsb-bremen.de) — nicht direkt an eine Landesbehörde.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Antragsformular des Sportförderungsausschusses
- Kurzbeschreibung des Investitionsvorhabens
- Jahresabschluss des Vorjahres
- Haushaltsplan des aktuellen Jahres
- Angebote/Kostenvoranschläge zum Vorhaben
- Träger
- Landessportbund Bremen und Bremer Fußball-Verband (gemeinsamer Sportförderungsausschuss)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.