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Sportförderrichtlinie Rheinland-Pfalz (Projektförderung des Sports)

Land Rheinland-Pfalz · Land Rheinland-Pfalz

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Was gefördert wird

Wofür
Das Land Rheinland-Pfalz fördert über den Landessportbund und die regionalen Sportbünde Maßnahmen des Verbands-, Vereins- und Breitensports (u.a.
Ganzen Text zeigenSportgeräte, Meisterschaften/Sportveranstaltungen, kleinere Vereinsanlagen-Renovierungen bis 10.500 EUR Gesamtbaukosten, Inklusion/Integration, Ehrenamtsstärkung), Leistungs-/Spitzensport sowie Aus- und Fortbildung von Übungsleiter:innen, Vereinsmanager:innen und Sportjugendarbeit. Formaler Zuwendungsempfänger ist der Landessportbund RLP e.V., der Mittel per Zuwendungsvertrag an angeschlossene Vereine/Verbände weiterleitet ('Kleines Förderprogramm der Sportbünde'). Besonderes ehrenamtliches Engagement bei überregionalen Veranstaltungen/Wettkämpfen kann zusätzlich mit bis zu 1.000 EUR anerkannt werden.
Wer kann beantragen
Sportvereine, eingetragene Vereine, Dachverbände
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Verwaltungsvorschrift vom 15.02.2022 (veröffentlicht MinBl. 23.03.2022), tritt am Tag nach Veröffentlichung in Kraft und gilt fortlaufend; jährliche Bewilligung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, kein festes Antragsfenster in der Richtlinie genannt.
Antragsstelle
Projektförderung für einzelne Vereine läuft über den zuständigen regionalen Sportbund (Sportbund Rheinland, Sportbund Pfalz oder Sportbund Rheinhessen) bzw. wird vom Landessportbund an angeschlossene Organisationen weitergeleitet ('Kleines Förderprogramm der Sportbünde').
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Verbindlicher Haushalts-/Wirtschaftsplan (bei Grundförderung des Landessportbundes)
  • Angaben zur Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung (bei Projektförderung)
Träger
Land Rheinland-Pfalz (Ministerium des Innern und für Sport), Mittelvergabe an Vereine über den Landessportbund Rheinland-Pfalz e.V. und die regionalen Sportbünde

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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