Sportstättenbau (A5)
Landessportbund Brandenburg e.V. · Land Brandenburg
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Was gefördert wird
- Wofür
- Investive Förderung für Bau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Barrierefreiheitsmaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen von Sportvereinen im LSB Brandenburg.
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Gefördert werden u.a. energiesparende Maßnahmen, Instandsetzungen, Um-/Erweiterungs-/Neubauten bei nachgewiesenem Bedarf sowie Barrierefreiheit. Die Zuwendung deckt 80% der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtkosten (max. 50.000 EUR Zuwendung, Gesamtkosten grundsätzlich auf max. 100.000 EUR begrenzt), je zur Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen mit max. 10 Jahren Laufzeit. - Wer kann beantragen
- Sportvereine
- Wie viel
- bis 50.000 €
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Zweistufiges jährliches Verfahren: Vorantrag beim zuständigen Kreis-/Stadtsportbund (KSB/SSB) bis 01.07. für das Folgejahr, Stellungnahme/Prioritätenliste des KSB/SSB bis 15.07.; nach Bestätigung durch das LSB-Präsidium vollständiger Antrag bis 15.12.
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Fassung gilt für die Förderjahre 2025 und 2026 (Stand 2026-07-09). - Antragsstelle
- Vorantrag über den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund (KSB/SSB), der eine Prioritätenliste erstellt und mit den Kreis-/Stadtverwaltungen abstimmt; Bewilligungsstelle ist der Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) nach Abstimmung mit den Landesfachverbänden.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Vorantrag-Formblatt
- Pachtvertrag/Erbbaupachtvertrag/Grundbuchauszug
- Ausführliche Baubeschreibung/Erläuterungsbericht
- Lageplan, Zeichnungen, Kostenberechnung nach DIN 276 bzw. drei vergleichbare Angebote
- Wirtschaftsplan und Ergebnisrechnung des Vorjahres
- Finanzierungsnachweis
- Träger
- Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.