Staatliche Laienmusikförderung Bayern (Bayerischer Musikplan)
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Was gefördert wird
- Wofür
- Der Freistaat Bayern fördert Chöre, Orchester und Ensembles der Laienmusik über die 22 anerkannten Laienmusikverbände (z.
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B. Chorverbände, Musikbünde). Die Mittel werden über den jeweiligen Verband an die Mitgliedsvereine weitergegeben für Schulungsmaßnahmen, Notenmaterial, Instrumente für Kinder-/Jugendchöre, Wertungssingen/Wettbewerbe und Chor-/Ensembleleiter-Honorare. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband
- Wie viel
- bis 850 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Laufende jährliche Förderung; Abgabefrist für Zuschussanträge und Nachweise i. d.
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R. 31.07. des Folgejahres (Beispiel Chorverband Bayerisch-Schwaben, Stand Mai 2025). Notenkäufe bis 50 % der Anschaffungskosten, Instrumente bis 20 % (max. 850 €). - So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Belege/Rechnungen über Ausgaben und Einnahmen
- Programm-/Ablaufplan bei Schulungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Träger
- Freistaat Bayern (Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) über die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH und die 22 Laienmusikverbände (Beispiel: Chorverband Bayerisch-Schwaben e.V.)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.