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Staatliche Laienmusikförderung Bayern (Bayerischer Musikplan)

Freistaat Bayern · Land Bayern

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Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Der Freistaat Bayern fördert Chöre, Orchester und Ensembles der Laienmusik über die 22 anerkannten Laienmusikverbände (z.
Ganzen Text zeigenB. Chorverbände, Musikbünde). Die Mittel werden über den jeweiligen Verband an die Mitgliedsvereine weitergegeben für Schulungsmaßnahmen, Notenmaterial, Instrumente für Kinder-/Jugendchöre, Wertungssingen/Wettbewerbe und Chor-/Ensembleleiter-Honorare.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, verband
Wie viel
bis 850 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Laufende jährliche Förderung; Abgabefrist für Zuschussanträge und Nachweise i. d.
Ganzen Text zeigenR. 31.07. des Folgejahres (Beispiel Chorverband Bayerisch-Schwaben, Stand Mai 2025). Notenkäufe bis 50 % der Anschaffungskosten, Instrumente bis 20 % (max. 850 €).
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Belege/Rechnungen über Ausgaben und Einnahmen
  • Programm-/Ablaufplan bei Schulungen
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
Träger
Freistaat Bayern (Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) über die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH und die 22 Laienmusikverbände (Beispiel: Chorverband Bayerisch-Schwaben e.V.)

Weitere Programme für Kultur & Musik

Weitere Programme für Kultur & Musik →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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