Startchance Bewegung
Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW, Umsetzung über Landessportbund NRW / Sportjugend NRW · Land Nordrhein-Westfalen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung zusätzlicher Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an nordrhein-westfälischen Startchancen-Schulen; antragsberechtigt sind neben Stadt- und Kreissportbünden, Fachverbänden, freien Trägern und privaten Anbietern auch Sportvereine sowie Stadt- und Gemeindesportverbände.
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Gefördert werden mindestens 10 Bewegungseinheiten je Angebot mit 50 EUR pro 60-Minuten-Einheit; Gesamtvolumen 2 Mio. EUR im Schuljahr 2025/2026 und 2,5 Mio. EUR im Schuljahr 2026/2027. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Sportvereine, Dachverbände, Kommunen
- Zeitraum
- Schuljahresbezogen: 2 Mio. EUR Schuljahr 2025/2026, 2,5 Mio.
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EUR Schuljahr 2026/2027 (laut Förderportfolio, Stand April 2026); Förderhöhe 50 EUR je 60-Minuten-Einheit, mindestens 10 Einheiten je Angebot. - So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- Förderportal des Landessportbundes NRW; weitere Infos über die Sportjugend-Website
- Träger
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW, Umsetzung über Landessportbund NRW / Sportjugend NRW
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.