Starthilfeförderung der Stiftung Mitarbeit
Stiftung Mitarbeit · Bund
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Einmalige Kleinstförderung von bis zu 500 € für neu gegründete lokale Initiativen, Vereine und Gruppen in Deutschland, die auf freiwilligem, ideellem Engagement basieren, konkrete Mängel beheben oder Missstände aufgreifen und demokratische Partizipation stärken wollen.
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Richtet sich gezielt an kürzlich gegründete, kleinere Organisationen mit geringen eigenen finanziellen Mitteln – keine etablierten Initiativen, große Träger, Einzelpersonen oder öffentliche Träger. WICHTIG: Antragstellung aktuell ausgesetzt (Stand 17.07.2026) – laut Träger: „Die Starthilfeförderung wird bis auf Weiteres ausgesetzt. Anträge sind aktuell nicht möglich.“ - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, gemeinnützige Organisationen
- Wie viel
- bis 500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Antragstellung aktuell ausgesetzt (Stand 17.07.2026) – bis auf Weiteres, kein konkretes Wiederaufnahmedatum vom Träger genannt.
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Im regulären Betrieb formlose, laufende Antragstellung ohne feste Stichtage (in der Regel nur einmalige Förderung je Initiative). - Antragsstelle
- Regulär formloser schriftlicher Antrag per Post an die Stiftung Mitarbeit; während der Aussetzung keine Antragstellung möglich.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Beschreibung der Initiative und Gründungsdatum
- Kostenverlauf und Finanzierungsplan
- Satzung und Freistellungsbescheid, falls vorhanden
- Träger
- Stiftung Mitarbeit
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.