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Stiftung KiBa – Förderung der Sicherung und Sanierung von Kirchbaudenkmälern

Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland · Bund

Geschlossen laut Träger seit 30.10.2026.
„Es können keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden (die Frist für die Antragsstellung 2027-2028 ist am 30. Juni ausgelaufen).“
Quelle: stiftung-kiba.de ↗ · abgerufen 30.10.2026

Was gefördert wird

Wofür
Die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa) der EKD fördert Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten evangelischen Kirchengebäuden.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind Kirchengemeinden der EKD-Gliedkirchen und vergleichbare kirchliche Träger, oft begleitet von eigens gegründeten Kirchbau- bzw. Fördervereinen. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Maßnahme nicht allein aus eigenen Mitteln finanzierbar ist.
Wer kann beantragen
kirchengemeinde, eingetragene Vereine
Wie viel
ab 15.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Förderrunde 2026–2027; Online-Antragstellung bis 30.06.2026, Eingangsdatum maßgeblich, keine Fristverlängerung. · Letzter bekannter Stichtag: 2026-06-30 (jährlich, nächsten Termin prüfen)
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Denkmaleigenschaft
  • Nachweis fehlender Eigenfinanzierung
  • Kostenvoranschlag
  • Finanzierungsplan
Träger
Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (Stiftung KiBa) / Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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