Stiftung KiBa – Förderung der Sicherung und Sanierung von Kirchbaudenkmälern
Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland · Bund
Geschlossen laut Träger seit 30.10.2026.
„Es können keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden (die Frist für die Antragsstellung 2027-2028 ist am 30. Juni ausgelaufen).“
Quelle: stiftung-kiba.de ↗ · abgerufen 30.10.2026
Was gefördert wird
- Wofür
- Die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa) der EKD fördert Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten evangelischen Kirchengebäuden.
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Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden der EKD-Gliedkirchen und vergleichbare kirchliche Träger, oft begleitet von eigens gegründeten Kirchbau- bzw. Fördervereinen. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Maßnahme nicht allein aus eigenen Mitteln finanzierbar ist. - Wer kann beantragen
- kirchengemeinde, eingetragene Vereine
- Wie viel
- ab 15.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Förderrunde 2026–2027; Online-Antragstellung bis 30.06.2026, Eingangsdatum maßgeblich, keine Fristverlängerung. · Letzter bekannter Stichtag: 2026-06-30 (jährlich, nächsten Termin prüfen)
- So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Denkmaleigenschaft
- Nachweis fehlender Eigenfinanzierung
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- Träger
- Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (Stiftung KiBa) / Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.