Stiftung THW — Förderung von Ortsverbänden, Helfervereinigungen und THW-Jugend
Stiftung Technisches Hilfswerk · Bund
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Antrag per E-Mail
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Was gefördert wird
- Wofür
- Die Stiftung Technisches Hilfswerk fördert Vorhaben der THW-Ortsverbände, Landes- und Ortshelfervereinigungen sowie der THW-Jugend: Ausstattung und Ausbildung der Helferinnen und Helfer, Jugendarbeit, Einsatzunterstützung im In- und Ausland.
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Antrag per E-Mail spätestens zwei Wochen vor der Vorstandssitzung (drei- bis viermal jährlich). - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- laufend; Entscheidung in der nächsten Vorstandssitzung (3–4 Sitzungen je Jahr), Antrag 2 Wochen vorher.
- So stellt ihr den Antrag
- Per E-Mail · Zum Antrag beim Träger ↗
- Antragsstelle
- E-Mail info@stiftung-thw.de
- Diese Nachweise braucht ihr
- Antragsformular der Stiftung
- Kostenaufstellung
- Stellungnahme des Ortsverbands/Landesverbands
- Träger
- Stiftung Technisches Hilfswerk
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.