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Stützpunktverein-Förderung – Integration durch Sport (DOSB)

Deutscher Olympischer Sportbund · Bund

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Was gefördert wird

Wofür
Jährliche Förderung für Sportvereine, die von ihrem Landessportbund als „Stützpunktverein“ im Bundesprogramm „Integration durch Sport“ anerkannt sind, für Integrationsangebote für Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchtete (z.B.
Ganzen Text zeigenSportgeräte, Übungsleiter-Honorare, Hallenmiete, Öffentlichkeitsarbeit). WICHTIG: kein Direktantrag beim DOSB möglich – Antragstellung ausschließlich als anerkannter Stützpunktverein über den jeweiligen Landessportbund (LSB); Mindest-Eigenanteil 20 % ist vom Verein selbst zu tragen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen
Wie viel
bis 5.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Förderung pro Kalenderjahr, wiederkehrend/jährlich zu beantragen.
Ganzen Text zeigenHöhe laut allgemeiner Programmbeschreibung bis zu ca. 5.000 €/Jahr, in der Praxis je nach Landessportbund unterschiedlich (z.B. LSB Rheinland-Pfalz bis 6.000 €/Jahr, Hamburger Sportbund bis 10.000 €/Jahr für strukturelle Integrationsmaßnahmen). Anmelde-/Abgabefenster ist LSB-spezifisch, meist im Herbst des Vorjahres (Beispiel LSB Hamburg 2025: Anmeldeschluss Ende September, Abgabefrist 15.10. für das Folgejahr).
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger
Antragsstelle
Antrag NICHT direkt beim DOSB. Kontakt zum jeweiligen Landessportbund / dessen „Integration durch Sport“-Koordinator*innen aufnehmen (z.B.
Ganzen Text zeigenRegionalkoordinator*innen bei LSB Rheinland-Pfalz, HSB-Mitarbeiter bei Hamburger Sportbund). Nach Vorprüfung/Beratungstermin Zugang zum DOSB-Förderportal (Registrierung über Einladung des LSB); dort Antrag und jährlicher Tätigkeitsbericht.
Träger
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), bundesweite Koordination; gefördert durch Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) sowie Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF); operative Umsetzung über die 16 Landessportbünde

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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