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Themenfonds (Kinderpolitik, Kinderkultur, Medienkompetenz, Spielraum) – Deutsches Kinderhilfswerk

Deutsches Kinderhilfswerk e.V. · Bund

Geschlossen laut Träger seit 30.10.2026.
„aktuell keine Bewerbungen möglich mehr erfahren“
Quelle: dkhw.de ↗ · abgerufen 30.10.2026

Was gefördert wird

Wofür
Projektförderung aus Spendenmitteln zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in vier dauerhaften Themenbereichen (Kinderpolitik, Kinderkultur, Medienkompetenz, Spielraum).
Ganzen Text zeigenNotwendige Voraussetzung: Kinder und Jugendliche müssen aktiv an Planung UND Durchführung des Projekts beteiligt werden, und die Zielgruppe der geförderten Maßnahme muss unter 18 Jahre sein. Bevorzugt werden kleinere Vereine OHNE Dachverband gefördert. Eigen-/Drittmittelanteil von mindestens 20% der Gesamtausgaben ist Pflicht (Fehlbedarfsfinanzierung).
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Dauerhaftes, jährlich wiederkehrendes Programm (kein befristeter Förderzeitraum).
Ganzen Text zeigenAntragsstichtage jeweils 31.03. und 30.09. eines Jahres; Förderentscheidung jeweils zum 15.05. bzw. 15.11.; Projektstart erst nach Förderentscheidung zulässig; Projektlaufzeit max. 2 Jahre nach Bewilligung; Ausgaben nur innerhalb des Bewilligungszeitraums.
Antragsstelle
foerderung@dkhw.de, Tel. 030/30 86 93-47 (Mo 08-11 Uhr, Mi 12-15 Uhr, Fr 09-12 Uhr)
Diese Nachweise braucht ihr
  • Vereine: aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts, Vereinsregisterauszug, Satzung
  • Operative Stiftungen: Freistellungsbescheid + Vertretungsbescheinigung der Stiftungsbehörde
  • Gemeinnützige Gesellschaften: Gesellschaftsvertrag + Freistellungsbescheid
  • Kinder/Jugendliche und Bürgerinitiativen: Kopien der Personalausweise
  • Kirchliche Einrichtungen: Bestätigungsschreiben der Gemeindeleitung zur Antragsberechtigung
  • verbindlicher, aufgeschlüsselter Finanzierungsplan bereits mit Antragstellung
Träger
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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