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Übungsleiter*innen-Offensive 2026

Land Nordrhein-Westfalen · Land Nordrhein-Westfalen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Landesprogramm NRW zur Förderung der Ausbildung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Sporthelfer*innen, Assistent*innen und weiterem qualifiziertem Anleitungspersonal im organisierten Sport, mit besonderem Fokus auf die Schwimmausbildung.
Ganzen Text zeigenZuwendungsempfänger sind gemeinnützige nordrhein-westfälische Sportvereine mit Doppelmitgliedschaft sowie weitere Organisationen mit öffentlich zugänglichem, zertifiziertem Sportangebot. Gefördert werden Teilnahmegebühren für Qualifizierungsmaßnahmen als Festbetrag bis zu 500 EUR je Maßnahme, mehrere Maßnahmen je Organisation sind möglich; Gesamtvolumen 1 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2026.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Sportvereine, gemeinnützige Organisationen
Wie viel
bis 500 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Haushaltsjahr 2026: förderfähig sind Maßnahmen im Durchführungszeitraum 01.01.–31.12.2026, Antragstellung bis spätestens 31.10.2026 über das Förderportal.
Ganzen Text zeigenDie Richtlinie tritt am 31.03.2027 außer Kraft. Laut unserem Quellen-Manifest (Stand 10.07.2026) ist das Förderbudget wegen hoher Nachfrage bereits ausgeschöpft; das Förderportal soll zu einem späteren Zeitpunkt erneut öffnen.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (Anmeldung mittels Vereinskennziffer bzw. individuellem Zugangscode für andere Organisationen)
Diese Nachweise braucht ihr
  • Bestätigung des Qualifikationsanbieters über die Anmeldung zur Maßnahme
  • Teilnahmebestätigung(en) der Anbieterin/des Anbieters
  • Rechnung(en) über die Teilnahmegebühren
Träger
Land Nordrhein-Westfalen (Staatskanzlei), Mittelverwaltung durch Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. im Auftrag des Landes

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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