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Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt – Förderung der musikalischen Übungsleitung

Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V., Zuwendung des Landes Sachsen-Anhalt · Land Sachsen-Anhalt

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Das Land Sachsen-Anhalt fördert seit 1998 über den Landesmusikrat Sachsen-Anhalt die qualifizierte musikalische Anleitung (Chor-/Ensembleleitung) in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
Wie viel
bis 300 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Laufende jährliche Förderung, 300 €/Jahr je Antragsteller:in.
Ganzen Text zeigenAntragsfrist üblicherweise 31.03. für das laufende Jahr.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Unterschriftenliste aller Mitglieder
  • Tätigkeitsbericht zur Teilnahme am öffentlichen Musikleben
  • Qualifikationsnachweis (C2-Prüfung) der Leitung
Träger
Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V., Zuwendung des Landes Sachsen-Anhalt

Weitere Programme für Kultur & Musik

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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