Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt – Förderung der musikalischen Übungsleitung
Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V., Zuwendung des Landes Sachsen-Anhalt · Land Sachsen-Anhalt
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Was gefördert wird
- Wofür
- Das Land Sachsen-Anhalt fördert seit 1998 über den Landesmusikrat Sachsen-Anhalt die qualifizierte musikalische Anleitung (Chor-/Ensembleleitung) in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik.
- Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
- Wie viel
- bis 300 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Laufende jährliche Förderung, 300 €/Jahr je Antragsteller:in.
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Antragsfrist üblicherweise 31.03. für das laufende Jahr. - So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Unterschriftenliste aller Mitglieder
- Tätigkeitsbericht zur Teilnahme am öffentlichen Musikleben
- Qualifikationsnachweis (C2-Prüfung) der Leitung
- Träger
- Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V., Zuwendung des Landes Sachsen-Anhalt
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.