Vereinsförderung des Landessportbundes Thüringen (LSB)
Landessportbund Thüringen e.V. · Land Thüringen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Jährliche, nicht rückzahlbare Zuwendung des LSB Thüringen für den laufenden Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb thüringer Sportvereine.
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Gefördert werden Aufwandsentschädigung/Honorierung nebenberuflicher Übungsleiter und Vereinsmanager (je Fördereinheit/Lizenz 185 €) sowie die allgemeine Vereinsarbeit gestaffelt nach Kinder- und Jugendmitgliederzahl (je Fördereinheit à 10 Kinder/Jugendliche 60 €). Antragsberechtigt sind im LSB Thüringen organisierte, gemeinnützige Sportvereine. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Sportvereine
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Bewilligungszeitraum jährlich 01.01.–31.12.
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Antrag nur im Zeitraum der jährlichen Online-Bestandsmeldung möglich (laut Terminübersicht 'Anleitung Vereinsförderung für 2026': Abgabe Bestandsmeldung 01.01.–15.02.); eine nachträgliche Antragstellung außerhalb dieses Zeitraums ist grundsätzlich nicht möglich. Lizenznachweise für Übungsleiter/Vereinsmanager müssen bis 15.12. des Vorjahres beim KSB/SSB bzw. LSB eingereicht sein. Verwendungsnachweis des Vorjahres jeweils bis 15.02. des Folgejahres fällig (Voraussetzung für Antrag des Folgejahres). - So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- Antragstellung online im Zuge der jährlichen Bestandsmeldung über das Vereinsverwaltungsportal www.unser-sportverein.net; der ausgedruckte, unterschriebene Antrag wird dem zuständigen Kreis-/Stadtsportbund (KSB/SSB) eingescannt per Mail zugesandt (postalischer Versand alternativ möglich); nach Prüfung durch den LSB Thüringen erhält der Verein eine Zuwendungsmitteilung.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Jährliche Bestandsmeldung (Mitgliederzahlen)
- Gültiger Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit); Neugründung: Feststellungsbescheid nach §60a Abs.1 AO nicht älter als 3 Jahre
- Nachweis der DOSB-Lizenzen der Übungsleiter/Vereinsmanager (mind. Stufe C, gültig ab 01.01. des Vorjahres)
- Einfacher zahlenmäßiger Verwendungsnachweis der Vereinsförderung des Vorjahres
- Träger
- Landessportbund Thüringen e.V. (LSB)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.