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Vereinsförderung des Landessportbundes Thüringen (LSB)

Landessportbund Thüringen e.V. · Land Thüringen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Jährliche, nicht rückzahlbare Zuwendung des LSB Thüringen für den laufenden Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb thüringer Sportvereine.
Ganzen Text zeigenGefördert werden Aufwandsentschädigung/Honorierung nebenberuflicher Übungsleiter und Vereinsmanager (je Fördereinheit/Lizenz 185 €) sowie die allgemeine Vereinsarbeit gestaffelt nach Kinder- und Jugendmitgliederzahl (je Fördereinheit à 10 Kinder/Jugendliche 60 €). Antragsberechtigt sind im LSB Thüringen organisierte, gemeinnützige Sportvereine.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Sportvereine
Förderquote
bis zu 80 % der Kosten
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Bewilligungszeitraum jährlich 01.01.–31.12.
Ganzen Text zeigenAntrag nur im Zeitraum der jährlichen Online-Bestandsmeldung möglich (laut Terminübersicht 'Anleitung Vereinsförderung für 2026': Abgabe Bestandsmeldung 01.01.–15.02.); eine nachträgliche Antragstellung außerhalb dieses Zeitraums ist grundsätzlich nicht möglich. Lizenznachweise für Übungsleiter/Vereinsmanager müssen bis 15.12. des Vorjahres beim KSB/SSB bzw. LSB eingereicht sein. Verwendungsnachweis des Vorjahres jeweils bis 15.02. des Folgejahres fällig (Voraussetzung für Antrag des Folgejahres).
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Antragstellung online im Zuge der jährlichen Bestandsmeldung über das Vereinsverwaltungsportal www.unser-sportverein.net; der ausgedruckte, unterschriebene Antrag wird dem zuständigen Kreis-/Stadtsportbund (KSB/SSB) eingescannt per Mail zugesandt (postalischer Versand alternativ möglich); nach Prüfung durch den LSB Thüringen erhält der Verein eine Zuwendungsmitteilung.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Jährliche Bestandsmeldung (Mitgliederzahlen)
  • Gültiger Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit); Neugründung: Feststellungsbescheid nach §60a Abs.1 AO nicht älter als 3 Jahre
  • Nachweis der DOSB-Lizenzen der Übungsleiter/Vereinsmanager (mind. Stufe C, gültig ab 01.01. des Vorjahres)
  • Einfacher zahlenmäßiger Verwendungsnachweis der Vereinsförderung des Vorjahres
Träger
Landessportbund Thüringen e.V. (LSB)

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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