Zuschüsse zu Chorleitungs- und Stimmbildungshonoraren – Landesmusikrat Hessen
Landesmusikrat Hessen e.V., Zuwendung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur · Land Hessen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Das Land Hessen bezuschusst über den Landesmusikrat Hessen die Honorare für die Leitung und Stimmbildung von Kinder- und Jugendchören, um eine qualifizierte, angemessen vergütete Chorleitung zu sichern.
- Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine
- Wie viel
- bis 750 €
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Richtlinien für das Jahr 2025 (Stand 24.10.2024), jährlich neu aufgelegt.
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Zuschuss bis 80 % des Honorars, max. 750 € pro Chor. - So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Mitgliederliste mit Geburtsdatum
- Nachweis von zwei Auftritten in zwei Jahren
- Qualifikationsnachweis der Chorleitung
- Träger
- Landesmusikrat Hessen e.V., Zuwendung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.