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Zuschüsse zu Chorleitungs- und Stimmbildungshonoraren – Landesmusikrat Hessen

Landesmusikrat Hessen e.V., Zuwendung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur · Land Hessen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Das Land Hessen bezuschusst über den Landesmusikrat Hessen die Honorare für die Leitung und Stimmbildung von Kinder- und Jugendchören, um eine qualifizierte, angemessen vergütete Chorleitung zu sichern.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine
Wie viel
bis 750 €
Förderquote
bis zu 80 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinien für das Jahr 2025 (Stand 24.10.2024), jährlich neu aufgelegt.
Ganzen Text zeigenZuschuss bis 80 % des Honorars, max. 750 € pro Chor.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Mitgliederliste mit Geburtsdatum
  • Nachweis von zwei Auftritten in zwei Jahren
  • Qualifikationsnachweis der Chorleitung
Träger
Landesmusikrat Hessen e.V., Zuwendung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Weitere Programme für Kultur & Musik

Weitere Programme für Kultur & Musik →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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