Zuwendungsrichtlinie Katastrophenschutz Sachsen-Anhalt (ZuwendR KatS)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt · Land Sachsen-Anhalt
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung der im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen (z.
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B. DLRG, THW-Helfervereinigung, DRK, Johanniter, Malteser) sowie der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Beschaffungen wie Rettungsfahrzeuge, Einsatzleitwagen, Boote für die Wasserrettung, Mannschaftstransportfahrzeuge und Feldkochherde einschließlich fachgerechter Beladung. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband
- Wie viel
- ab 5.000 €
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Zuwendung
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Antrag über den zuständigen Landkreis/die kreisfreie Stadt an das Landesverwaltungsamt
- Nachweis der Mitwirkung im Katastrophenschutz
- Träger
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.