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Fragen aus dem Amt › Beschlussfähigkeit

Frage aus dem Amt · Mitgliederversammlung und Vorstand

Wann ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig?

Was die Satzung dazu regelt, was gilt, wenn sie schweigt, und wo das Protokoll die Beschlussfähigkeit festhält.

Ob eine Mindestzahl an Mitgliedern da sein muss, regelt die Satzung. Schweigt sie, ist eine ordnungsgemäß einberufene Versammlung unabhängig von der Teilnehmerzahl beschlussfähig; das BGB schreibt keine Mindestzahl vor. Die Feststellung gehört an den Anfang des Protokolls.

Allgemeine Information, Stand 31.10.2026. Wir prüfen nicht euren Einzelfall. Maßgeblich sind eure Satzung.

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Im Protokoll steht oben im Kopf, wie viele anwesend waren und ob die Versammlung beschlussfähig war.

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