100 mal 500 für die Demokratie
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz · Land Rheinland-Pfalz
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Was gefördert wird
- Wofür
- Kleinprojektefonds des Landes Rheinland-Pfalz für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten.
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Förderfähig sind u. a. gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen, Initiativen ohne Rechtsform sowie anerkannte Kirchen- und Religionsgemeinschaften, etwa für Diskussionsveranstaltungen, Demokratie-Aktionen oder Projekte der Zusammenarbeit von Zivilgesellschaft, Kommunen und Bildungseinrichtungen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, kirchengemeinde
- Wie viel
- bis 500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Fortlaufend im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
- So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Kurzkonzept
- Träger
- Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (Initiative "wir tun was" für Ehrenamt und Bürgerbeteiligung)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.