Demokratie leben! – Partnerschaften für Demokratie (Mitmach- und Aktionsfonds)
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Bund
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Was gefördert wird
- Wofür
- Bundesprogramm des BMBFSFJ (3. Förderperiode 2025–2032).
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Über bundesweit rund 300 lokale "Partnerschaften für Demokratie" vergeben Koordinierungs- und Fachstellen Mitmach- und Aktionsfondsmittel an Vereine, Initiativen und Jugendgruppen für Projekte zur Demokratieförderung, Vielfaltsgestaltung und Extremismusprävention vor Ort. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- 3. Förderperiode des Bundesprogramms 2025–2032; die einzelnen lokalen Mitmach-/Aktionsfonds laufen unterjährig, Fristen und Höhen legt die jeweilige Koordinierungsstelle fest.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Ansässigkeit als Initiative
- Kurzkonzept/Projektskizze
- Träger
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), umgesetzt über lokale Partnerschaften für Demokratie
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.