Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Bundeszentrale für politische Bildung · Bund
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Zuwendungen der bpb an bei ihr anerkannte Träger der politischen Bildung für öffentlich zugängliche Veranstaltungen (Seminare, Tagungen, Studienfahrten) zu Themen von bundesweiter Bedeutung.
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Voraussetzung ist die Anerkennung als Träger sowie mindestens zehn Teilnehmende ab 14 Jahren. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband, Initiativen ohne Rechtsform
- Förderquote
- bis zu 85 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Richtlinie in Kraft seit 01.01.2024; jährlicher Sammelantrag bis 15.
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November für Veranstaltungen im Folgejahr. - So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Anerkennung als Träger der politischen Bildung bei der bpb
- Antragsvorblatt
- Finanzierungsplan
- Sachbericht (nach Durchführung)
- Träger
- Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.