Bezuschussung der Beschäftigung von Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen
Landessportbund Hessen e.V. · Land Hessen
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Antrag online über das Förderportal
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Was gefördert wird
- Wofür
- Der lsb h bezuschusst die entgeltliche Beschäftigung von haupt- und nebenberuflichen Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen in seinen Mitgliedsvereinen.
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Gefördert wird die Durchführung regelmäßiger Übungsstunden, die Organisation/Verwaltung des Vereins sowie die Jugendarbeit; Voraussetzung sind gültige Lizenzen (mind. Stufe C) der Landessportbünde bzw. entsprechende Qualifikationen (DOSB-Rahmenrichtlinien). Antragsberechtigt sind Sportvereine mit mind. 11 Mitgliedern, die die lsb-h-Satzungspflichten erfüllen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Sportvereine
- Wie viel
- bis 3.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Richtlinien treten zum 01.01.2024 in Kraft (beschlossen vom Präsidium des lsb h am 11.10.2023).
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Antragstellung erfolgt rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr, jährliche Frist: bis 31. Januar des Folgejahres, online im lsb-h-Portal. Bewilligung durch das Präsidium nach vollständiger Prüfung aller Anträge; Zuschussbetrag und Auszahlungszeitraum werden im Bewilligungsbescheid mitgeteilt. - So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Antragsstelle
- Antragstellung direkt beim lsb h (Landessportbund Hessen e.V.) über dessen Online-Portal, durch den vertretungsberechtigten Vorstand des Vereins (Zuwendungsempfänger ist der Verein); für Behindertensport-Übungsstunden ist stattdessen der HBRS zuständig.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Nachweis mind. 11 Mitglieder (Bestandserhebung zum 1. Januar)
- Gültige Übungsleiter-/Vereinsmanager-/Jugendleiter-Lizenz mind. Stufe C (Kopie bei Erstantrag bzw. fehlender gültiger Lizenz)
- Bei hauptberuflicher Beschäftigung: jährliche Vorlage des Arbeitsvertrages
- Bei Jugendleiter*innen: kurze Tätigkeitsbeschreibung; bei Neuanträgen vom Vorstand bestätigte Jugendordnung bzw. Jugendvereinbarung
- Erklärung zur Einhaltung der Integritätsprinzipien des Sports (Good Governance)
- Träger
- Landessportbund Hessen e.V. (lsb h)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.