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Bezuschussung der Beschäftigung von Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen

Landessportbund Hessen e.V. · Land Hessen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Der lsb h bezuschusst die entgeltliche Beschäftigung von haupt- und nebenberuflichen Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen in seinen Mitgliedsvereinen.
Ganzen Text zeigenGefördert wird die Durchführung regelmäßiger Übungsstunden, die Organisation/Verwaltung des Vereins sowie die Jugendarbeit; Voraussetzung sind gültige Lizenzen (mind. Stufe C) der Landessportbünde bzw. entsprechende Qualifikationen (DOSB-Rahmenrichtlinien). Antragsberechtigt sind Sportvereine mit mind. 11 Mitgliedern, die die lsb-h-Satzungspflichten erfüllen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Sportvereine
Wie viel
bis 3.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinien treten zum 01.01.2024 in Kraft (beschlossen vom Präsidium des lsb h am 11.10.2023).
Ganzen Text zeigenAntragstellung erfolgt rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr, jährliche Frist: bis 31. Januar des Folgejahres, online im lsb-h-Portal. Bewilligung durch das Präsidium nach vollständiger Prüfung aller Anträge; Zuschussbetrag und Auszahlungszeitraum werden im Bewilligungsbescheid mitgeteilt.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Antragstellung direkt beim lsb h (Landessportbund Hessen e.V.) über dessen Online-Portal, durch den vertretungsberechtigten Vorstand des Vereins (Zuwendungsempfänger ist der Verein); für Behindertensport-Übungsstunden ist stattdessen der HBRS zuständig.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Nachweis mind. 11 Mitglieder (Bestandserhebung zum 1. Januar)
  • Gültige Übungsleiter-/Vereinsmanager-/Jugendleiter-Lizenz mind. Stufe C (Kopie bei Erstantrag bzw. fehlender gültiger Lizenz)
  • Bei hauptberuflicher Beschäftigung: jährliche Vorlage des Arbeitsvertrages
  • Bei Jugendleiter*innen: kurze Tätigkeitsbeschreibung; bei Neuanträgen vom Vorstand bestätigte Jugendordnung bzw. Jugendvereinbarung
  • Erklärung zur Einhaltung der Integritätsprinzipien des Sports (Good Governance)
Träger
Landessportbund Hessen e.V. (lsb h)

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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