Investitionszuschüsse (Bau-/Sanierungsmaßnahmen, Sportgeräte, Klimaschutz)
Landessportbund Hessen e.V. · Land Hessen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Der lsb h bezuschusst aus dem Vereinsförderungsfonds Bau- und Sanierungsmaßnahmen an vereinseigenen bzw. langfristig (mind. 25 Jahre) überlassenen Sportanlagen (bis 25 % der Gesamtkosten), die Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte (bis 50 % der Gesamtkosten) sowie Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen (bis 2.000 €).
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Der maximale Zuschussanspruch aus dem Fonds ist nach Mitgliederzahl gestaffelt (kein Anspruch bei ≤10 Mitgliedern bis 21.500 € ab 15.001 Mitgliedern). Antragsberechtigt sind Sportvereine, die seit mind. 3 Jahren Mitglied im lsb h sind. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Sportvereine
- Wie viel
- bis 21.500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Richtlinien treten zum 01.07.2024 in Kraft (beschlossen vom Präsidium des lsb h am 11.10.2023).
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Antragstellung laufend online vor Beginn der Maßnahme bzw. vor Kauf; Bewilligung durch das Präsidium quartalsweise nach Eingangsquartal. Bezuschusster Betrag wird 8 Jahre nach Bewilligung im Fonds wieder frei. - So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Antragsstelle
- Antragstellung direkt beim lsb h (Landessportbund Hessen e.V.) über dessen Online-Portal, durch den geschäftsführenden Vorstand bzw. legitimierte zugangsberechtigte Personen des Vereins.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Nachweis der lsb-h-Mitgliedschaft seit mind. 3 Jahren
- Detaillierte Angebote in Höhe der Gesamtkosten
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) bzw. Vertragsvereinbarung mit Restlaufzeit von mind. 25 Jahren (bei Baumaßnahmen)
- Bei Klimaschutz-/Kosteneinsparmaßnahmen zusätzlich: Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre, aktuelles Schornsteinfegermessprotokoll, Gebäudegrundflächenaufstellung
- Erklärung zur Einhaltung der Integritätsprinzipien des Sports
- Träger
- Landessportbund Hessen e.V. (lsb h), aus dem Vereinsförderungsfonds des lsb h
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.