Breitensportentwicklung
Landessportbund Sachsen · Land Sachsen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Vereinsförderung für gemeinnützige Sportvereine im LSB Sachsen zur Absicherung eines qualitäts- und ergebnisorientierten Übungs- und Trainingsbetriebs, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
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Die maximale Zuwendung ergibt sich pauschal aus lizenzierten Übungsleiter*innen/Trainer*innen, Vereinsmanager*innen/Jugendleiter*innen und Übungsgruppen im Kinder-/Jugendsport (Schlüssel 1 Fördereinheit je 10 Mitglieder); ab 2026 zusätzlich ein Ausbildungsbonus von bis zu 200 € je neu lizenzierter Person. - Wer kann beantragen
- Sportvereine, eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen
- Förderquote
- bis zu 95 % der Kosten
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Jährlich wiederkehrendes Förderprojekt (Förderjahr 2026); Antragstellung jährlich bis 31.
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Januar nach Bestandsmeldung, Zuwendungsvertrag ab Anfang Juni des Förderjahres, Auszahlung in zwei Raten. Die 95 % sind ein gesetzlicher Höchstsatz für Ausnahmefälle, die reguläre Förderung ist eine pauschale Festbetragsfinanzierung je Fördereinheit. - So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- Anträge/Verträge/Verwendungsnachweise werden im VereinsPortal eingereicht und zur Prüfung/Freigabe an den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund (KSB/SSB) bzw. direkt an den Landessportbund Sachsen (LSB) weitergeleitet.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Bestandsmeldung im VereinsPortal (bis 31. Januar)
- Freistellungsbescheid vom Finanzamt (Gemeinnützigkeit, nicht älter als 5 Jahre)
- Nachweis Mindestmitgliedsbeitrag (20 € Kinder/Jugendliche, 40 € Erwachsene pro Jahr)
- Verwendungsnachweis des Vorjahres
- Tätigkeitsnachweise der lizenzierten Übungsleiter*innen/Trainer*innen bzw. Vereinsmanager*innen/Jugendleiter*innen
- Träger
- Landessportbund Sachsen (LSB), im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI)
Weitere Programme für Sport & Bewegung
Sonderfonds 'Integration durch Sport'
Deutscher Olympischer Sportbund · Bund
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Erwerb eines Großsportgerätes
Landessportbund Sachsen · Land Sachsen
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Bundesprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Bundeskanzleramt · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.