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Erwerb eines Großsportgerätes

Landessportbund Sachsen · Land Sachsen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Zuschuss für gemeinnützige Sportvereine sowie Landesfachverbände im LSB Sachsen zum Erwerb eines neuen oder generalüberholten gebrauchten Großsportgerätes (Anschaffungspreis mindestens 1.000 €) im Vereinseigentum, das der Sportausübung oder der Ausstattung vereinseigener bzw. langfristig gebundener Sportstätten/Anlagen/Plätze dient.
Ganzen Text zeigenRegelförderung für Geräte bis 5.000 € Anschaffungspreis, darüber möglich mit Befürwortung des zuständigen Landesfachverbandes.
Wer kann beantragen
Sportvereine, eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände
Förderquote
bis zu 50 % der Kosten
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Jährlich wiederkehrendes Förderprojekt (Förderjahr 2026); Antragsfrist jährlich 31.
Ganzen Text zeigenMärz, Zuwendungsvertrag ab Anfang Juni des Förderjahres; Anschaffung des Geräts nur im Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober des Förderjahres zulässig.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Anträge/Verträge/Verwendungsnachweise werden im VereinsPortal eingereicht und zur Prüfung/Freigabe an den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund (KSB/SSB) bzw. direkt an den Landessportbund Sachsen (LSB) weitergeleitet.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Bestandsmeldung im VereinsPortal (bis 31. Januar)
  • Freistellungsbescheid vom Finanzamt (Gemeinnützigkeit, nicht älter als 5 Jahre)
  • Drei gültige, vergleichbare Angebote
  • Bei Anschaffungspreis ab 5.000 € Befürwortung des zuständigen Landesfachverbandes (LFV)
  • Scan der Originalrechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug) nach Anschaffung
Träger
Landessportbund Sachsen (LSB), im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI)

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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