Erwerb eines Großsportgerätes
Landessportbund Sachsen · Land Sachsen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zuschuss für gemeinnützige Sportvereine sowie Landesfachverbände im LSB Sachsen zum Erwerb eines neuen oder generalüberholten gebrauchten Großsportgerätes (Anschaffungspreis mindestens 1.000 €) im Vereinseigentum, das der Sportausübung oder der Ausstattung vereinseigener bzw. langfristig gebundener Sportstätten/Anlagen/Plätze dient.
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Regelförderung für Geräte bis 5.000 € Anschaffungspreis, darüber möglich mit Befürwortung des zuständigen Landesfachverbandes. - Wer kann beantragen
- Sportvereine, eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände
- Förderquote
- bis zu 50 % der Kosten
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Jährlich wiederkehrendes Förderprojekt (Förderjahr 2026); Antragsfrist jährlich 31.
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März, Zuwendungsvertrag ab Anfang Juni des Förderjahres; Anschaffung des Geräts nur im Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober des Förderjahres zulässig. - So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Antragsstelle
- Anträge/Verträge/Verwendungsnachweise werden im VereinsPortal eingereicht und zur Prüfung/Freigabe an den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund (KSB/SSB) bzw. direkt an den Landessportbund Sachsen (LSB) weitergeleitet.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Bestandsmeldung im VereinsPortal (bis 31. Januar)
- Freistellungsbescheid vom Finanzamt (Gemeinnützigkeit, nicht älter als 5 Jahre)
- Drei gültige, vergleichbare Angebote
- Bei Anschaffungspreis ab 5.000 € Befürwortung des zuständigen Landesfachverbandes (LFV)
- Scan der Originalrechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug) nach Anschaffung
- Träger
- Landessportbund Sachsen (LSB), im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI)
Weitere Programme für Sport & Bewegung
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Breitensportentwicklung
Landessportbund Sachsen · Land Sachsen
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Bundesprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Bundeskanzleramt · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.