Zusammenhalt durch Teilhabe – Säule 3 "Miteinander reden – Gemeinsam gestalten"
Bundesministerium des Innern · Bund
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Was gefördert wird
- Wofür
- Bundesprogramm des BMI (Umsetzung über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) für ländliche und strukturschwache Räume.
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Säule 3 fördert lokale und regionale gemeinnützige Vereine, Initiativen und Kommunen bei Modellprojekten zur Stärkung von Teilhabe, Engagement und gesellschaftlichem Zusammenhalt; Säule 1 richtet sich an bundesweite Verbände mit lokalen Gliederungen zur Stärkung demokratischer Vereins- und Verbandsarbeit. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, verband
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Förderrichtlinie 2025–2030; Antragsfenster für Säule 3 "Miteinander reden – Gemeinsam gestalten" bis 02.10.2026.
- So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Rechtsfähigkeit/Gemeinnützigkeit
- Projektkonzept
- Träger
- Bundesministerium des Innern (BMI) / Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.