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Ehrenamt stärken im Sport

Landessportbund Sachsen · Land Sachsen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Zuschuss für gemeinnützige Sportvereine im LSB Sachsen zur Stärkung des Ehrenamts: sportfachlich notwendige Aus- und Weiterbildung von Kampf- und Schiedsrichter*innen, sportspezifische Ausstattung für Engagierte (u.a.
Ganzen Text zeigenKampf-/Schiedsrichter*innen, Übungsleiter*innen, Trainer*innen) sowie technische Ausstattung zur Wettkampf- und Spieltagsorganisation. Regelförderung bis 1.000 € pro Verein und Förderjahr, für Vereine mit mehr als 500 Mitgliedern oder mit Engagementkonzept bis zu 2.000 €.
Wer kann beantragen
Sportvereine, eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen
Wie viel
ab 100 €
Förderquote
bis zu 95 % der Kosten
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Jährlich neu aufgelegtes Förderprojekt; Antragsfenster 2026 vom 01.04. bis 31.05.2026 im VereinsPortal (Fenster für 2026 zum Stand der Erfassung 2026-07-09 bereits verstrichen, Programm läuft laut Quelle jährlich neu).
Ganzen Text zeigenDurchführung der Maßnahme ab Antragstellung (frühestens 1. April) bis 31. Oktober des Förderjahres, Abrechnung/Verwendungsnachweis bis 31. Oktober.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Anträge/Verträge/Verwendungsnachweise werden im VereinsPortal eingereicht und zur Prüfung/Freigabe an den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund (KSB/SSB) bzw. direkt an den Landessportbund Sachsen (LSB) weitergeleitet.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Bestandsmeldung im VereinsPortal (bis 31. Januar)
  • Freistellungsbescheid vom Finanzamt (Gemeinnützigkeit, nicht älter als 5 Jahre)
  • Nachweis Mindestmitgliedsbeitrag (20 € Kinder/Jugendliche, 40 € Erwachsene pro Jahr)
  • Verwendungsnachweis des Vorjahres
  • Angebot bzw. Ausschreibung für die geplante Maßnahme
  • Scan der Originalrechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug) nach Durchführung
Träger
Landessportbund Sachsen (LSB), im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI)

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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