Einzelprojekte im Bereich Freiwilligendienste (FRL-FwD Ziffer II.5)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung von Einzelprojekten zur Erforschung oder Weiterentwicklung der Freiwilligendienste, Erprobung von Methoden/Konzeptionen und Fortbildungsangeboten, Unterstützung des Sprecherwesens sowie Fachveranstaltungen und übergreifende Öffentlichkeitsarbeit zum bürgerschaftlichen Engagement.
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Offen für zugelassene Träger von Freiwilligendiensten, die Fachstelle oder andere juristische Personen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände, Stiftungen
- Förderquote
- bis zu 90 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Projektförderung; in der Regel bis zu 90 Prozent, in Ausnahmefällen (z.B.
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Forschungsvorhaben) bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kein fester Stichtag in der Richtlinie genannt. - Antragsstelle
- Bewilligungsbehörde ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV).
- Diese Nachweise braucht ihr
- Konzept mit Handlungsbedarf, Zielen und Durchführung
- Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ANBest-P spätestens 3 Monate nach Projektende
- Träger
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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Anträge laufend möglich
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.