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Einzelprojekte im Bereich Freiwilligendienste (FRL-FwD Ziffer II.5)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Förderung von Einzelprojekten zur Erforschung oder Weiterentwicklung der Freiwilligendienste, Erprobung von Methoden/Konzeptionen und Fortbildungsangeboten, Unterstützung des Sprecherwesens sowie Fachveranstaltungen und übergreifende Öffentlichkeitsarbeit zum bürgerschaftlichen Engagement.
Ganzen Text zeigenOffen für zugelassene Träger von Freiwilligendiensten, die Fachstelle oder andere juristische Personen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände, Stiftungen
Förderquote
bis zu 90 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Projektförderung; in der Regel bis zu 90 Prozent, in Ausnahmefällen (z.B.
Ganzen Text zeigenForschungsvorhaben) bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kein fester Stichtag in der Richtlinie genannt.
Antragsstelle
Bewilligungsbehörde ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV).
Diese Nachweise braucht ihr
  • Konzept mit Handlungsbedarf, Zielen und Durchführung
  • Finanzierungsplan
  • Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ANBest-P spätestens 3 Monate nach Projektende
Träger
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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