Wir für Sachsen (FRL Gesellschaftlicher Zusammenhalt)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Ehrenamtsförderprogramm des Freistaats Sachsen innerhalb der Richtlinie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus).
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Gewährt engagierten Ehrenamtlichen eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung sowie projektbezogene Zuwendungen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
- Förderquote
- bis zu 100 % der Kosten
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- FRL GeZus vom 26.08.2021, unbefristet in Kraft (zuletzt novelliert 2023); Aufwandsentschädigung pauschal 35–45 € monatlich je Ehrenamtlicher; Förderung mehrjährig bis zu drei Jahre möglich.
- So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis über Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Ehrenamtlichen
- Verwendungsnachweis
- Träger
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Bewilligung über Bürgerstiftung Dresden)
Weitere Programme für Ehrenamt allgemein
Einzelprojekte im Bereich Freiwilligendienste (FRL-FwD Ziffer II.5)
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Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Bund
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DSEE Mikroförderprogramm
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt · Bund
Anträge laufend möglich
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.