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Wir für Sachsen (FRL Gesellschaftlicher Zusammenhalt)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Ehrenamtsförderprogramm des Freistaats Sachsen innerhalb der Richtlinie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus).
Ganzen Text zeigenGewährt engagierten Ehrenamtlichen eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung sowie projektbezogene Zuwendungen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
Förderquote
bis zu 100 % der Kosten
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
FRL GeZus vom 26.08.2021, unbefristet in Kraft (zuletzt novelliert 2023); Aufwandsentschädigung pauschal 35–45 € monatlich je Ehrenamtlicher; Förderung mehrjährig bis zu drei Jahre möglich.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis über Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Ehrenamtlichen
  • Verwendungsnachweis
Träger
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Bewilligung über Bürgerstiftung Dresden)

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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