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Förderrichtlinie der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen (NLS)

Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen · Land Niedersachsen

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Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Landesförderung für Fachstellen und Vereine der Suchthilfe, Suchtprävention und Suchtselbsthilfe in Niedersachsen.
Ganzen Text zeigenDas Land bezuschusst über das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Zuwendungen an Fachstellen für Sucht und Suchtprävention bzw. Maßnahmen zur Suchtbekämpfung.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, verband, Initiativen ohne Rechtsform
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Laufende Landesförderung, überarbeitete Förderrichtlinie in Kraft.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Projekt-/Tätigkeitskonzept
  • Kostenplan
Träger
Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) / Nds.
Ganzen Text zeigenLandesamt für Soziales, Jugend und Familie

Weitere Programme für Gesundheit & Pflege

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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