Förderrichtlinie der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen (NLS)
Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen · Land Niedersachsen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Landesförderung für Fachstellen und Vereine der Suchthilfe, Suchtprävention und Suchtselbsthilfe in Niedersachsen.
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Das Land bezuschusst über das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Zuwendungen an Fachstellen für Sucht und Suchtprävention bzw. Maßnahmen zur Suchtbekämpfung. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband, Initiativen ohne Rechtsform
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Laufende Landesförderung, überarbeitete Förderrichtlinie in Kraft.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Projekt-/Tätigkeitskonzept
- Kostenplan
- Träger
- Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) / Nds.
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Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.