Förderung von Freiwilligenagenturen (Thüringer Ehrenamtsstiftung)
Thüringer Ehrenamtsstiftung · Land Thüringen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung von Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung von Freiwilligenagenturen (FWA) in Thüringen durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung.
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Freiwilligenagenturen vermitteln Engagementwillige, beraten ehrenamtlich geführte Organisationen, qualifizieren Ehrenamtliche und Hauptamtliche und vernetzen Engagierte. Ziel ist eine Freiwilligenagentur je Gebietskörperschaft; geförderte Agenturen sollen spätestens drei Jahre nach Förderbeginn das QM-Siegel der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa e.V.) erwerben. Richtet sich nicht an einzelne Vereine, sondern an Träger von Freiwilligenagenturen (z.B. gemeinnützige Vereine/Organisationen oder Gebietskörperschaften als Träger). - Wer kann beantragen
- gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Dachverbände
- Wie viel
- bis 115.000 €
- Förderquote
- bis zu 90 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Jährliche Förderung, je Landkreis/kreisfreie Stadt bis zu 115.000 EUR/Jahr; grundsätzlich eine Freiwilligenagentur je Gebietskörperschaft förderfähig, Ausnahmen möglich (überdurchschnittliche Einwohnerzahl oder Fachagentur-Funktion).
- Antragsstelle
- Antrag bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung durch den Träger der Freiwilligenagentur (gemeinnützige Organisation oder Gebietskörperschaft), nicht durch einzelne Vereine direkt.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes oder Gemeinwohlbestätigung
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Nachweis der vertraglich vereinbarten Tätigkeit für Personalausgaben, im Ausnahmefall Stundennachweis
- Träger
- Thüringer Ehrenamtsstiftung (TES), aus Mitteln des Thüringer Landesprogramms/FöRi ZEETH
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.