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Förderung von Freiwilligenagenturen (Thüringer Ehrenamtsstiftung)

Thüringer Ehrenamtsstiftung · Land Thüringen

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Was gefördert wird

Wofür
Förderung von Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung von Freiwilligenagenturen (FWA) in Thüringen durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Ganzen Text zeigenFreiwilligenagenturen vermitteln Engagementwillige, beraten ehrenamtlich geführte Organisationen, qualifizieren Ehrenamtliche und Hauptamtliche und vernetzen Engagierte. Ziel ist eine Freiwilligenagentur je Gebietskörperschaft; geförderte Agenturen sollen spätestens drei Jahre nach Förderbeginn das QM-Siegel der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa e.V.) erwerben. Richtet sich nicht an einzelne Vereine, sondern an Träger von Freiwilligenagenturen (z.B. gemeinnützige Vereine/Organisationen oder Gebietskörperschaften als Träger).
Wer kann beantragen
gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Dachverbände
Wie viel
bis 115.000 €
Förderquote
bis zu 90 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Jährliche Förderung, je Landkreis/kreisfreie Stadt bis zu 115.000 EUR/Jahr; grundsätzlich eine Freiwilligenagentur je Gebietskörperschaft förderfähig, Ausnahmen möglich (überdurchschnittliche Einwohnerzahl oder Fachagentur-Funktion).
Antragsstelle
Antrag bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung durch den Träger der Freiwilligenagentur (gemeinnützige Organisation oder Gebietskörperschaft), nicht durch einzelne Vereine direkt.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes oder Gemeinwohlbestätigung
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Nachweis der vertraglich vereinbarten Tätigkeit für Personalausgaben, im Ausnahmefall Stundennachweis
Träger
Thüringer Ehrenamtsstiftung (TES), aus Mitteln des Thüringer Landesprogramms/FöRi ZEETH

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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