FRESKO — Förderung des Ehrenamts und der Kultur im Landkreis Schmalkalden-Meiningen (Teile B und D)
Landkreis Schmalkalden-Meiningen · Landkreis Landkreis Schmalkalden-Meiningen · Thüringen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Richtlinie des Landkreises Schmalkalden-Meiningen (in Kraft seit 01.01.2026) für Vereine, Kommunen und Institutionen im Landkreis.
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Teil B Ehrenamt: Anerkennungsveranstaltungen, Ehrungen und Preise, Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher, Vernetzungs- und Modellprojekte sowie Organisation und Durchführung von Jubiläen in Vereinen — Höhe nach Finanzplan und Zahl der Ehrenamtlichen. Teil D Kultur: Kulturprojekte bis 1.500 Euro. Eigenmittel mindestens 10 Prozent. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Kommunen
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Schriftlicher Antrag bis 31.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr; Nachanträge bei freien Mitteln möglich.
- So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- E-Mail ehrenamt@lra-sm.de
- Diese Nachweise braucht ihr
- Antragsformular Förderung Ehrenamt
- Finanzplan
- Zahl der ehrenamtlich Tätigen
- Verwendungsnachweis nach Abschluss
- Träger
- Landkreis Schmalkalden-Meiningen
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.