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GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland

Gesetzliche Krankenkassen Rheinland-Pfalz/Saarland · Land Saarland

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Was gefördert wird

Wofür
Gemeinsame Fördervereinbarung der gesetzlichen Krankenkassen für Rheinland-Pfalz und Saarland zur kassenartenübergreifenden Pauschal- und Projektförderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen nach § 20h SGB V.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, verband
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Jährliche Pauschalförderung, Förderjahr 2026 möglich.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Selbsthilfe-Kriterien
  • Tätigkeitsbericht
  • Kostenplan
Träger
Gesetzliche Krankenkassen Rheinland-Pfalz/Saarland (kassenartenübergreifende Arbeitsgemeinschaft)

Weitere Programme für Gesundheit & Pflege

Weitere Programme für Gesundheit & Pflege →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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