GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland
Gesetzliche Krankenkassen Rheinland-Pfalz/Saarland · Land Saarland
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Gemeinsame Fördervereinbarung der gesetzlichen Krankenkassen für Rheinland-Pfalz und Saarland zur kassenartenübergreifenden Pauschal- und Projektförderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen nach § 20h SGB V.
- Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, verband
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Jährliche Pauschalförderung, Förderjahr 2026 möglich.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Selbsthilfe-Kriterien
- Tätigkeitsbericht
- Kostenplan
- Träger
- Gesetzliche Krankenkassen Rheinland-Pfalz/Saarland (kassenartenübergreifende Arbeitsgemeinschaft)
Weitere Programme für Gesundheit & Pflege
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.