GKV-Selbsthilfeförderung Baden-Württemberg
Gesetzliche Krankenkassen Baden-Württemberg · Land Baden-Württemberg
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Antrag online über das Förderportal
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Landesportal der gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen, -organisationen und Selbsthilfekontaktstellen nach § 20h SGB V.
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Das Portal stellt Informationen zum Förderverfahren und Antragsformulare für Kontaktstellen und Gruppen bereit. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, verband
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Jährliche Pauschalförderung, Förderjahr 2026 möglich.
- So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Selbsthilfe-Kriterien
- Tätigkeitsbericht
- Kostenplan
- Träger
- Gesetzliche Krankenkassen Baden-Württemberg (kassenartenübergreifende Arbeitsgemeinschaft)
Weitere Programme für Gesundheit & Pflege
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.