GKV-Selbsthilfeförderung Bayern (Pauschal- und Projektförderung)
Gesetzliche Krankenkassen Bayern · Land Bayern
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Antrag online über das Förderportal
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Bayerisches Modell der "Runden Tische" zur kassenartenübergreifenden Förderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und landesweiter Selbsthilfeorganisationen nach § 20h SGB V.
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Ab Förderjahr 2026 koordiniert die AOK Bayern als federführende Kasse das Antragsverfahren für die Pauschalförderung; Selbsthilfegruppen reichen ihre Anträge bei den jeweils zuständigen Runden Tischen ein. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, verband
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Jährliche Pauschalförderung; Stichtag für Selbsthilfegruppen/-kontaktstellen i. d.
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R. 15. Februar, für landesweite Selbsthilfeorganisationen (Pauschale) 31. Dezember des Vorjahres, Projektförderung 30. Juni. - So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Selbsthilfe-Kriterien
- Tätigkeitsbericht
- Kostenplan
- Träger
- Gesetzliche Krankenkassen Bayern (AOK Bayern als federführende Kasse ab 2026)
Weitere Programme für Gesundheit & Pflege
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.