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GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein

Gesetzliche Krankenkassen Schleswig-Holstein · Land Schleswig-Holstein

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Landesportal der gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen nach § 20h SGB V.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, verband
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Jährliche Pauschalförderung, Förderjahr 2026 möglich.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Selbsthilfe-Kriterien
  • Tätigkeitsbericht
  • Kostenplan
Träger
Gesetzliche Krankenkassen Schleswig-Holstein (kassenartenübergreifende Arbeitsgemeinschaft)

Weitere Programme für Gesundheit & Pflege

Weitere Programme für Gesundheit & Pflege →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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