Großsportvereine (A6)
Landessportbund Brandenburg e.V. · Land Brandenburg
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zusätzliche Förderschiene für Großsportvereine (mindestens 1.000 Mitglieder) im LSB Brandenburg, die mindestens eine Person mit mindestens 20 Wochenstunden versicherungspflichtig und mit gültiger Vereinsmanagerlizenz oder vergleichbarer Qualifikation im Bereich Sportmanagement in der Geschäftsstelle beschäftigen.
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Bezuschusst werden satzungsgemäße Vereinszwecke mit mindestens 3,00 EUR pro Vereinsmitglied. - Wer kann beantragen
- Sportvereine
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Jährliche Förderung. Antragstellung bis 15.01. des Förderjahres; Verwendungsnachweis bis 31.01. des Folgejahres, Ist-Ergebnisse (Einnahme-/Ausgaben-Überschussrechnung) bis 31.05. des Folgejahres.
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Fassung gilt für die Förderjahre 2025 und 2026 (Stand 2026-07-09). - So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Antragsstelle
- Antragstellung direkt beim Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) über das Online-Portal VERMINEXT.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der versicherungspflichtigen Beschäftigung (mind. 20 Std./Woche) zum 01.01. des Förderjahres
- Nachweis der Vereinsmanagerlizenz oder vergleichbaren Qualifikation der Geschäftsstellen-Leitung
- Mitgliederstatistik zum 01.01. des Förderjahres
- Verwendungsnachweis mit Schlusserklärung
- Träger
- Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.