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Integrationsförderung für Vereine und Migrantenorganisationen

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt · Land Sachsen-Anhalt

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per Post

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Was gefördert wird

Wofür
Sachsen-Anhalt unterstützt private Träger, insbesondere gemeinnützige Vereine und Migrantenorganisationen, bei Integrationsprojekten im Land.
Ganzen Text zeigenAnträge für das Folgejahr sind jeweils im Vorjahr beim Landesverwaltungsamt einzureichen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Antrag für ein Förderjahr ist bis zum 31.10. des Vorjahres einzureichen (z.
Ganzen Text zeigenB. für Projektstart 2027 bis 31.10.2026).
So stellt ihr den Antrag
Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Projektkonzept Integration
Träger
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Referat 505)

Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft

Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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