Integrationsförderung für Vereine und Migrantenorganisationen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt · Land Sachsen-Anhalt
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Was gefördert wird
- Wofür
- Sachsen-Anhalt unterstützt private Träger, insbesondere gemeinnützige Vereine und Migrantenorganisationen, bei Integrationsprojekten im Land.
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Anträge für das Folgejahr sind jeweils im Vorjahr beim Landesverwaltungsamt einzureichen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Antrag für ein Förderjahr ist bis zum 31.10. des Vorjahres einzureichen (z.
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B. für Projektstart 2027 bis 31.10.2026). - So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Projektkonzept Integration
- Träger
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Referat 505)
Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft
Engagementfonds Sachsen-Anhalt — Integration und Teilhabe in der Nachbarschaft (lagfa)
Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Sachsen-Anhalt e. V. · Land Sachsen-Anhalt
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Förderung durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk (Deutsche Fernsehlotterie)
Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie gGmbH · Bund
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Selbsthilfeförderung nach § 45d SGB XI Sachsen-Anhalt
Sozialagentur Sachsen-Anhalt · Land Sachsen-Anhalt
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.