Selbsthilfeförderung nach § 45d SGB XI Sachsen-Anhalt
Sozialagentur Sachsen-Anhalt · Land Sachsen-Anhalt
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Was gefördert wird
- Wofür
- Sachsen-Anhalt fördert Selbsthilfearbeit sowie den Ausbau von Versorgungsstrukturen und Ehrenamt.
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Förderfähig sind unter anderem Raummiete, Ausstattung, Medien, Schulungen sowie Personal- und Sachkosten der Selbsthilfeorganisationen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Antrag i. d. R. bis 15.12. für das Folgejahr bei der Sozialagentur Sachsen-Anhalt.
- So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Selbsthilfetätigkeit
- Kosten-/Finanzierungsplan
- Träger
- Sozialagentur Sachsen-Anhalt
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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt · Land Sachsen-Anhalt
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.