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Selbsthilfeförderung nach § 45d SGB XI Sachsen-Anhalt

Sozialagentur Sachsen-Anhalt · Land Sachsen-Anhalt

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per Post

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Sachsen-Anhalt fördert Selbsthilfearbeit sowie den Ausbau von Versorgungsstrukturen und Ehrenamt.
Ganzen Text zeigenFörderfähig sind unter anderem Raummiete, Ausstattung, Medien, Schulungen sowie Personal- und Sachkosten der Selbsthilfeorganisationen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Antrag i. d. R. bis 15.12. für das Folgejahr bei der Sozialagentur Sachsen-Anhalt.
So stellt ihr den Antrag
Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Selbsthilfetätigkeit
  • Kosten-/Finanzierungsplan
Träger
Sozialagentur Sachsen-Anhalt

Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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