Kulturförderung / Förderung interkultureller Kulturarbeit
Senator für Kultur · Land Bremen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Projektförderung für kulturelle und künstlerische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen der freien Szene in der Stadtgemeinde Bremen und der Metropolregion Bremen/Oldenburg, mit Fokus auf interkulturelle Kulturarbeit.
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Antragsberechtigt sind Vereine sowie freie/nicht-institutionsgebundene Künstler:innen, Filmemacher:innen, Autor:innen, Musiker:innen, Schauspieler:innen, Tänzer:innen u.a. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
- Förderquote
- bis zu 90 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Ausschreibung einmal jährlich für das Folgejahr, in der Regel Mitte September; genaue Abgabefrist auf der Website.
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Individuelle Antragssumme, über Vergabe und Höhe entscheidet eine Jury. - Antragsstelle
- Beratung: Ilona Herbrig / Philip Kruska (Interkulturelle Kulturarbeit und Frauenförderung), projektmittel@kultur.bremen.de.
- Träger
- Senator für Kultur (Land Bremen)
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Anträge laufend möglich
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.