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Kulturförderung / Förderung interkultureller Kulturarbeit

Senator für Kultur · Land Bremen

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Was gefördert wird

Wofür
Projektförderung für kulturelle und künstlerische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen der freien Szene in der Stadtgemeinde Bremen und der Metropolregion Bremen/Oldenburg, mit Fokus auf interkulturelle Kulturarbeit.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind Vereine sowie freie/nicht-institutionsgebundene Künstler:innen, Filmemacher:innen, Autor:innen, Musiker:innen, Schauspieler:innen, Tänzer:innen u.a.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
Förderquote
bis zu 90 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Ausschreibung einmal jährlich für das Folgejahr, in der Regel Mitte September; genaue Abgabefrist auf der Website.
Ganzen Text zeigenIndividuelle Antragssumme, über Vergabe und Höhe entscheidet eine Jury.
Antragsstelle
Beratung: Ilona Herbrig / Philip Kruska (Interkulturelle Kulturarbeit und Frauenförderung), projektmittel@kultur.bremen.de.
Träger
Senator für Kultur (Land Bremen)

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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