Migrationsberatung im Land Bremen
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration · Land Bremen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zuwendungen für migrationsspezifische Informations- und Beratungsangebote (Erstberatung, Case Management, punktuelle Beratung) für zugewanderte Menschen in Bremen, ergänzend zur bundesfinanzierten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE).
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Antragsberechtigt sind vorrangig Freie Wohlfahrtsverbände und ihre Mitgliedsorganisationen sowie sonstige erfahrene Projektträger; kein Rechtsanspruch auf Förderung. - Wer kann beantragen
- Dachverbände, gemeinnützige Organisationen, eingetragene Vereine
- Förderquote
- bis zu 95 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Antragsfrist jährlich zum 15.11. für das Folgejahr; maximale Projektlaufzeit ein Jahr; Richtlinie befristet bis 31.12.2029.
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Sachausgaben bis 20.000€ (inkl. MwSt.) je Vollzeitäquivalent (VZÄ) förderfähig, zusätzlich bis 5.000€/VZÄ für Sprachmittlung; Förderung nur ab mind. 0,5 VZÄ möglich. - So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Stellenplan
- Qualifikationsnachweis des Beratungspersonals (i.d.R. einschlägiger Bachelorabschluss)
- Jahresbericht (Sachbericht + statistischer Bericht) als Verwendungsnachweis
- Träger
- Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (SASJI), Stabsreferat Integrationspolitik (Ref. 03)
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Anträge laufend möglich
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.