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Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein – Projektförderung

Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein · Land Schleswig-Holstein

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Antrag per Post

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Fördert Vereine, Organisationen und Initiativen in Schleswig-Holstein bei Maßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention vor Ort.
Ganzen Text zeigenDas Landesdemokratiezentrum bündelt Bundes- und Landesmittel in den Bereichen Extremismusprävention/-intervention und Demokratieförderung.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, verband
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
So stellt ihr den Antrag
Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Schriftlicher Förderantrag
  • Projektkonzept
Träger
Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein (beim Landespräventionsrat)

Weitere Programme für Mitwirkung & Interessen

Weitere Programme für Mitwirkung & Interessen →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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