Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein – Projektförderung
Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein · Land Schleswig-Holstein
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Was gefördert wird
- Wofür
- Fördert Vereine, Organisationen und Initiativen in Schleswig-Holstein bei Maßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention vor Ort.
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Das Landesdemokratiezentrum bündelt Bundes- und Landesmittel in den Bereichen Extremismusprävention/-intervention und Demokratieförderung. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, verband
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
- So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Schriftlicher Förderantrag
- Projektkonzept
- Träger
- Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein (beim Landespräventionsrat)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.