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LEADER Baden-Württemberg 2023-2027

Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg · Land Baden-Württemberg

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Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Landesweite Umsetzung des EU-Programms LEADER zur Förderung der Entwicklung ländlicher Räume in Baden-Württemberg (VwV LEADER, Förderperiode 2023-2027, rund 59 Mio.
Ganzen Text zeigenEuro EU- und Landesmittel für 20 Aktionsgebiete). Gefördert werden über sechs Module sowohl öffentliche als auch private investive und nicht-investive Vorhaben, z. B. Veranstaltungen, Regionalentwicklungs- und Kulturprojekte; laut offizieller Landesseite sind u. a. Privatpersonen, kleine Unternehmen, Vereine und Kommunen antragsberechtigt. Die Fördersätze variieren je nach Modul zwischen rund 40 % und 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Modul 1/5/6 bis 60 %, Modul 2 40-70 %, Modul 3 bis 95 %, Modul 4 bis 50 %); ergänzend fördert jede Aktionsgruppe über ein eigenes Regionalbudget Kleinprojekte bis 20.000 Euro Kosten mit bis zu 80 %. Konkrete Budgets, inhaltliche Schwerpunkte und Fristen legt jede der 20 LEADER-Aktionsgruppen (LAG) eigenständig in regelmäßigen Projektaufrufen fest.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, lokale aktionsgruppe
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Förderperiode 2023-2027 (VwV LEADER Baden-Württemberg, EU-ELER-kofinanziert); rund 59 Mio.
Ganzen Text zeigenEuro EU- und Landesmittel für 20 LEADER-Aktionsgebiete. Die 20 Aktionsgruppen (LAG) starten innerhalb der Förderperiode eigenständig regelmäßige Projektaufrufe mit jeweils eigenen Fristen und Budgets, keine landesweit einheitliche Frist. Web-Angaben abgerufen 2026-07-17 von mlr.baden-wuerttemberg.de und leader.landwirtschaft-bw.de.
Antragsstelle
Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG); die LAG führt die Projektauswahl/-aufrufe durch, die förmliche Bewilligung erfolgt durch das zuständige Regierungspräsidium.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Zwischenabrechnung oder abschließender Verwendungsnachweis (Auszahlungsantrag je Modul)
  • Belegliste in elektronischer Form
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge)
  • Abschlussbericht bei Verwendungsnachweis
  • Nachweis über Einhaltung der Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften
  • Kreditbereitschaftserklärung bei Fremdfinanzierungsanteil
Träger
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg (MLR); Bewilligung durch die Regierungspräsidien Baden-Württemberg; operative Umsetzung über die 20 LEADER-Aktionsgruppen (LAG)

Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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