LEADER Baden-Württemberg 2023-2027
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg · Land Baden-Württemberg
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Landesweite Umsetzung des EU-Programms LEADER zur Förderung der Entwicklung ländlicher Räume in Baden-Württemberg (VwV LEADER, Förderperiode 2023-2027, rund 59 Mio.
Ganzen Text zeigen
Euro EU- und Landesmittel für 20 Aktionsgebiete). Gefördert werden über sechs Module sowohl öffentliche als auch private investive und nicht-investive Vorhaben, z. B. Veranstaltungen, Regionalentwicklungs- und Kulturprojekte; laut offizieller Landesseite sind u. a. Privatpersonen, kleine Unternehmen, Vereine und Kommunen antragsberechtigt. Die Fördersätze variieren je nach Modul zwischen rund 40 % und 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Modul 1/5/6 bis 60 %, Modul 2 40-70 %, Modul 3 bis 95 %, Modul 4 bis 50 %); ergänzend fördert jede Aktionsgruppe über ein eigenes Regionalbudget Kleinprojekte bis 20.000 Euro Kosten mit bis zu 80 %. Konkrete Budgets, inhaltliche Schwerpunkte und Fristen legt jede der 20 LEADER-Aktionsgruppen (LAG) eigenständig in regelmäßigen Projektaufrufen fest. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, lokale aktionsgruppe
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Förderperiode 2023-2027 (VwV LEADER Baden-Württemberg, EU-ELER-kofinanziert); rund 59 Mio.
Ganzen Text zeigen
Euro EU- und Landesmittel für 20 LEADER-Aktionsgebiete. Die 20 Aktionsgruppen (LAG) starten innerhalb der Förderperiode eigenständig regelmäßige Projektaufrufe mit jeweils eigenen Fristen und Budgets, keine landesweit einheitliche Frist. Web-Angaben abgerufen 2026-07-17 von mlr.baden-wuerttemberg.de und leader.landwirtschaft-bw.de. - Antragsstelle
- Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG); die LAG führt die Projektauswahl/-aufrufe durch, die förmliche Bewilligung erfolgt durch das zuständige Regierungspräsidium.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Zwischenabrechnung oder abschließender Verwendungsnachweis (Auszahlungsantrag je Modul)
- Belegliste in elektronischer Form
- Rechnungen und Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge)
- Abschlussbericht bei Verwendungsnachweis
- Nachweis über Einhaltung der Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften
- Kreditbereitschaftserklärung bei Fremdfinanzierungsanteil
- Träger
- Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg (MLR); Bewilligung durch die Regierungspräsidien Baden-Württemberg; operative Umsetzung über die 20 LEADER-Aktionsgruppen (LAG)
Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.