LEADER Bayern (Förderperiode 2023–2027)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus · Land Bayern
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Was gefördert wird
- Wofür
- Landesweite bayerische Umsetzung des EU-LEADER-Ansatzes zur von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung.
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Vereine können als Projektträger regionaler Entwicklungsprojekte gefördert werden. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Förderperiode 2023–2027; LEADER-Zuschuss je nach Projekttyp/LAG-Gebiet 30–70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger
- Diese Nachweise braucht ihr
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Anlagen laut Anlagenübersicht
- Träger
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF); Auswahl über Lokale Aktionsgruppen (LAGs)
Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.