LEADER / EULLE — Förderung von Projekten der ländlichen Entwicklung über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz · Land Rheinland-Pfalz
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Gefördert werden Vorhaben, die zur Umsetzung der von den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) erarbeiteten Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategien (LILE) im ländlichen Raum von Rheinland-Pfalz beitragen (LEADER-Maßnahme M19.2 im Rahmen des ELER-Entwicklungsprogramms EULLE).
Ganzen Text zeigen
Antragsberechtigt sind laut den Quelldokumenten u. a. gemeinnützige Vorhabenträger (ausdrücklich genannt: Vereine) sowie Kommunen innerhalb einer der 21 in der Förderperiode 2023–2027/2029 anerkannten LEADER-Regionen. Förderfähig sind investive wie nicht-investive Vorhaben, die zur jeweiligen Regionalstrategie beitragen, z. B. Dorfgemeinschafts-/Vereinsinfrastruktur oder ehrenamtliche Bürgerprojekte im Rahmen von Regionalbudgets ("Umbrella-Vorhaben"). Welche konkreten Vorhaben förderfähig sind, mit welchem Fördersatz und Budget, legt jede der 21 LAG eigenständig in ihrer LILE fest — es gibt keinen landesweit einheitlichen Satz. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, lokale aktionsgruppe
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsstelle
- Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG); formale Bewilligungsstelle für die Förderentscheidung ist laut VV EPLR EULLE (Nr. 8.2) das jeweils zuständige Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR).
- Diese Nachweise braucht ihr
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Gesamtfinanzierung (Finanzierungsbestätigung)
- Nachweis der administrativen, finanziellen und operationellen Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des Vorhabens
- ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen vor Antragstellung (z. B. Baugenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung)
- Einwilligung zur Prüfung und unions-/nationalrechtlich vorgeschriebenen Veröffentlichung personenbezogener Förderdaten
- Träger
- Land Rheinland-Pfalz — Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten (MLWUF, bis zur Ministeriumsneuordnung nach der Landtagswahl März 2026: MWVLW) als Programmverantwortung; Bewilligung/Auszahlung über die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR); Umsetzung vor Ort durch die jeweils zuständige Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.