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LEADER-Förderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern 2024–2029 (LEADER-FöRL M-V)

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern · Land Mecklenburg-Vorpommern

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Was gefördert wird

Wofür
Förderung von Vorhaben zur Umsetzung einer von der örtlichen Bevölkerung getragenen Strategie für lokale Entwicklung (LEADER) in den ländlichen LEADER-Regionen Mecklenburg-Vorpommerns 2024–2029.
Ganzen Text zeigenGefördert werden Investitionsvorhaben im Rahmen der jeweiligen Strategie für lokale Entwicklung (SLE), darunter nichtproduktive Investitionen z. B. im Bereich Bildung, Fürsorgedienstleistungen/Kindertagesstätten, Gesundheitswesen, Kultur, Sport und Freizeit, sowie Vorbereitungsleistungen und transnationale/gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben. Voraussetzung ist ein Unterstützungsbeschluss der zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG); ausgeschlossen sind Vorhaben in den sechs kreisfreien Städten (Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Wismar).
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, lokale aktionsgruppe, Kommunen
Wie viel
ab 2.500 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Programmlaufzeit 2024–2029 (Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach Veröffentlichung in Kraft und am 31.12.2029 außer Kraft, erlassen 24.06.2023).
Ganzen Text zeigenAnträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens laufend bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen; die Lokale Aktionsgruppe (LAG) legt jährlich zum 31. Oktober ihre Vorhabenliste für das folgende Haushaltsjahr vor (Nummer 7.1.2, 7.2.1 LEADER-FöRL M-V).
Antragsstelle
Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG): die Vorhabenauswahl erfolgt durch die LAG nach ihrem eigenen Verfahren; der förmliche Zuwendungsantrag ist anschließend beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (Bewilligungsbehörde) zu stellen (Nummer 7.1–7.3 LEADER-FöRL M-V).
Diese Nachweise braucht ihr
  • formgebundener Zuwendungsantrag
  • bei Zuwendungen unter 100.000 Euro (natürliche Personen/Personengesellschaften/jur. Personen des privaten Rechts): drei Vergleichsangebote oder Nachweis der Marktkundung
  • zahlenmäßiger Nachweis der angeforderten Ausgaben mit Belegliste bei jeder Mittelanforderung
  • formgebundener Verwendungsnachweis nach Auszahlung
Träger
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern; Bewilligungsbehörde ist das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)

Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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