LEADER-Förderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern 2024–2029 (LEADER-FöRL M-V)
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern · Land Mecklenburg-Vorpommern
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung von Vorhaben zur Umsetzung einer von der örtlichen Bevölkerung getragenen Strategie für lokale Entwicklung (LEADER) in den ländlichen LEADER-Regionen Mecklenburg-Vorpommerns 2024–2029.
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Gefördert werden Investitionsvorhaben im Rahmen der jeweiligen Strategie für lokale Entwicklung (SLE), darunter nichtproduktive Investitionen z. B. im Bereich Bildung, Fürsorgedienstleistungen/Kindertagesstätten, Gesundheitswesen, Kultur, Sport und Freizeit, sowie Vorbereitungsleistungen und transnationale/gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben. Voraussetzung ist ein Unterstützungsbeschluss der zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG); ausgeschlossen sind Vorhaben in den sechs kreisfreien Städten (Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Wismar). - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, lokale aktionsgruppe, Kommunen
- Wie viel
- ab 2.500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Programmlaufzeit 2024–2029 (Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach Veröffentlichung in Kraft und am 31.12.2029 außer Kraft, erlassen 24.06.2023).
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Anträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens laufend bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen; die Lokale Aktionsgruppe (LAG) legt jährlich zum 31. Oktober ihre Vorhabenliste für das folgende Haushaltsjahr vor (Nummer 7.1.2, 7.2.1 LEADER-FöRL M-V). - Antragsstelle
- Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG): die Vorhabenauswahl erfolgt durch die LAG nach ihrem eigenen Verfahren; der förmliche Zuwendungsantrag ist anschließend beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (Bewilligungsbehörde) zu stellen (Nummer 7.1–7.3 LEADER-FöRL M-V).
- Diese Nachweise braucht ihr
- formgebundener Zuwendungsantrag
- bei Zuwendungen unter 100.000 Euro (natürliche Personen/Personengesellschaften/jur. Personen des privaten Rechts): drei Vergleichsangebote oder Nachweis der Marktkundung
- zahlenmäßiger Nachweis der angeforderten Ausgaben mit Belegliste bei jeder Mittelanforderung
- formgebundener Verwendungsnachweis nach Auszahlung
- Träger
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern; Bewilligungsbehörde ist das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.