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LEADER-Förderung Schleswig-Holstein — Richtlinie zur Förderung der Umsetzung von LEADER (AktivRegionen, Förderperiode 2023–2027/29)

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein · Land Schleswig-Holstein

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Was gefördert wird

Wofür
Fördert die Umsetzung der von der Verwaltungsbehörde ELER genehmigten Integrierten Entwicklungsstrategien (IES) der 22 lokalen Aktionsgruppen (in Schleswig-Holstein „AktivRegionen" genannt) zu den drei Zukunftsthemen Klimaschutz/Klimawandelanpassung, Daseinsvorsorge/Lebensqualität und Regionale Wertschöpfung.
Ganzen Text zeigenFörderfähig sind Projekte im Rahmen der jeweiligen IES, gebietsübergreifende/transnationale Kooperationsaktivitäten sowie die laufenden Kosten der AktivRegion (Regionalmanagement, Begleitung/Evaluierung, Sensibilisierung). Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts (u. a. eingetragene Vereine) sowie natürliche Personen und Personengesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, sofern sie Sitz oder Wirkungsbereich innerhalb der Gebietskulisse einer AktivRegion in Schleswig-Holstein haben und die jeweilige IES keine engeren Einschränkungen vorsieht.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, lokale aktionsgruppe, Kommunen
Wie viel
bis 250.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Förderperiode 2023–2027/29; Richtlinie (MLLEV) in Kraft seit 09.10.2023, gültig bis Ablauf des 31.12.2029.
Ganzen Text zeigenKeine landesweiten Stichtage — Anträge laufen dezentral über die jeweils zuständige AktivRegion (LAG) im Rahmen fortlaufender Projektauswahlrunden nach den in der IES festgelegten Kriterien, vorbehaltlich verfügbarer Haushalts-/ELER-Mittel.
Antragsstelle
Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG) / AktivRegion
Diese Nachweise braucht ihr
  • Positiver Auswahlbeschluss des Entscheidungsgremiums der zuständigen AktivRegion (LAG) nach den in der IES festgelegten Auswahlkriterien
  • Darstellung der Wirtschaftlichkeit und Tragfähigkeit der Investitionskosten inkl. Folgekosten (bei investitionsbezogenen Vorhaben)
  • Nachweis von Sitz oder Wirkungsbereich innerhalb der Gebietskulisse der AktivRegion
  • Förderantrag auf eingeführtem Vordruck an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Träger
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein (MLLEV); Bewilligungsbehörde: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL); operative Umsetzung dezentral über die 22 lokalen Aktionsgruppen (AktivRegionen) im Land

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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